Wir sind da, wo Sie uns brauchen

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Verhinderungspflege

Sie pflegen Ihre Eltern, Ihren Partner oder andere Angehörige und sind nun selbst erkrankt, verhindert

oder gönnen sich eine Auszeit, um selbst wieder Kraft tanken zu können? Dann übernehmen wir 

Ihre Aufgaben: Der Gesetzgeber hat hier einige Mittel auch finanzieller Natur in Abhängigkeit von 

Pflegegrad und Pflegezeitraum vorgesehen, um Ihnen diesen Freiraum zu ermöglichen. 

Verhinderungspflege – Was ist das? 

Wer seine Eltern, Partner oder andre Angehörige pflegt, weiß, dass dies keine leichte Aufgabe ist.

Sollte ein pflegender Angehöriger vorübergehend, zum Beispiel wegen Urlaub oder eigener Krankheit, 

die täglichen Aufgaben nicht erfüllen können, springt die Verhinderungspflege ein. Diese Möglichkeit hat 

der Gesetzgeber vorgesehen, um pflegende Angehörige zu entlasten und gleichzeitig die notwendige 

Pflegeleistung aufrecht zu erhalten.

Die sogenannte Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Diese gibt es ab 

Pflegegrad 2. Sie kann bis zu 1.612 Euro pro Jahr betragen. Wenn Sie das zusätzliche Budget der

Kurzzeitpflege für eine Betreuung in einer stationären Einrichtung nicht benötigen, können Sie fünfzig 

Prozent in das Budget der Verhinderungspflege (806 € pro Jahr) umwandeln lassen. Damit kann 

das Budget der Verhinderungspflege auf insgesamt 2.418 € pro Jahr aufgestockt werden.

Wer kümmert sich um Ihre Angehörigen? Unsere qualifizierten Betreuungskräfte sind mit Herz und Sachverstand an der Seite Ihrer Familienmitglieder, wenn Sie es einmal nicht können.

 Rechtzeitig in Anspruch nehmen

Achtung: Bei der Verhinderungspflege müssen die Leistungen spätestens bis zum 31.12. des Jahres genommen werden. Restbeträge verfallen mit dem Jahreswechsel. Um die individuellen Ansprüche der Zusatzleistungen aus der Pflegekasse zu sichern und rechtzeitig zu beantragen, können sich Interessierte unverbindlich von uns beraten lassen.

Gut, dass es diese Leistungen der Pflegeversicherungen gibt.

Sie können Verhinderungspflege beantragen, unabhängig davon, ob Sie für einige Zeit in den Urlaub 

fahren oder durch Krankheit oder andere Umstände verhindert sind, Ihr Familienmitglied zu betreuen.